Dies ermöglicht ihm, den Pfandgegenstand nach Maßgabe der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen zu verkaufen.
Werden die Pfandgegenstände nicht ausgelöst, ist der Pfandleiher einen Monat nach Fälligkeit des Kredits zum Verkauf der beweglichen Gegenstände berechtigt und sechs Monate nach Fälligkeit verpflichtet.
Beglich der Schuldner eine Forderung zum Fälligkeitstermin nicht, verfiel das bestellte Sicherungseigentum oder der Pfandgegenstand endgültig an den Gläubiger.