Eine aus nicht entschädigten Aussiedlern bestehende Bürgerinitiative wandte sich 1991 an den Petitionsausschuss des österreichischen Nationalrats, der die Volksanwaltschaft mit dieser Frage befasste.
Der Petitionsausschuss ließ die Eingabe nicht als öffentliche Petition zu: Es „sollte den Fraktionen überlassen bleiben zu prüfen, ob und inwiefern sie eine dementsprechende Initiative im Parlament ergreifen wollen“.
Während dieser Zeit hatte sie den stellvertretenden Vorsitz im Petitionsausschuss des Landtages inne und war zudem Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.
Erst nach einer Petition an den Petitionsausschuss des hessischen Landtags wurde die Verlegung genehmigt, der Stein jedoch aus der Denkmalliste gestrichen.