Soweit Personalversammlungen aus dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen, ist den Teilnehmern Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren.
Die Durchführung von Personalversammlungen ist in den des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. in den Personalvertretungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Häufig nutzen auch Dienststellenleiter und Vertreter der Gewerkschaften die Personalversammlung, um ihre Positionen zu den Angelegenheiten der Beschäftigten darzustellen.