Gefechtsaufklärung wird allgemein von den Kampftruppen (Panzer und Panzergrenadiere) in einer geringeren Eindringtiefe von maximal 5 Kilometern vor den eigenen Linien betrieben.
Zum beweglich geführten Infanteriegefecht im Verbund mit anderen Kampftruppen waren und sind nur Verbände der Jägertruppe, Gebirgsjäger, Fallschirmjäger sowie abgesessene Panzergrenadiere befähigt.
Sie wurden neu und mit unterschiedlichen unterstellten Verbänden (in der Regel drei Panzergrenadier-Regimenter sowie Aufklärungs-, Artillerie- und nachgeordnete Verbände) aufgestellt und entsprachen eher einer Infanterie-Division.
Mit Umsetzung der Heeresstruktur 5 (N) im Jahr 1995 wurden die Panzergrenadiere zusammen mit der Panzertruppe und weiteren im Truppengattungsverbund Gepanzerte Kampftruppen zusammengefasst.