Anders als bei der Anonymverfügung und der Organstrafverfügung tritt die Strafverfügung durch Verweigerung der Entgegennahme bzw. Nichtbezahlung der Strafe innerhalb einer gewissen Frist nicht automatisch außer Kraft.
Wie auch die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung gehört die Strafverfügung zum abgekürzten Verfahren im österreichischen Verwaltungsstrafrecht.
Bei geringfügigen Übertretungen kommt es in der Regel zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren, die mit einer Anonymverfügung, einer Strafverfügung oder einer Organstrafverfügung enden.