Als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer Fraktion im Parlament, bei der die Abgeordneten voneinander unabhängiger Parteien sich in einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen.
Aufgrund der Wissenschaftsfreiheit ist jedoch auch eine privatrechtliche Organisationsform erlaubt und sinnvoll, so sind sie oft als Stiftung oder Verein organisiert.
In der Praxis sollte die Wahl der Organisationsform von der gesamten Unternehmensstruktur, dem Führungsstil, sowie von den Produkten, Zielgruppen und Vertriebswegen abhängig gemacht werden.