Als Kanonissin oder Kanonisse (auch Stiftsdame) wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem (weltlichen) Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen.
Der freimaurerischen Konstitution wird hierbei Ordensregeln und das freimaurerische Gelübde einem Ordensgelübde gleichgesetzt, ohne dass dies ein Armuts- oder Keuschheitsgelübde beinhaltet.
Nicht zu den Ordensschwestern gezählt werden die ohne Ordensgelübde auf Beginenhöfen lebenden Beginen und vergleichbare Lebensformen sowie die evangelischen Diakonissen.