Der liberale Staat war keineswegs jener tolerante und zurückhaltende „Nachtwächterstaat“, in gewissen Grenzen bestand zwar rechtlich politische Freiheit, faktisch fehlte sie jedoch.
In den frühen Jahren befürwortete die Partei praktisch einen Nachtwächterstaat, der jedoch auch öffentliche Krankenhäuser sowie Fürsorge für Schwerbehinderte umfassen sollte.
Der Staat soll nur stark genug sein, die Freiheit und das Eigentum jedes Individuums zu beschützen, sich gewissermaßen auf einen „Nachtwächterstaat“ beschränken.
Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat).
Anders als im 19. Jahrhundert sollte die Regierung sich nicht länger nur auf die bloße Sicherstellung der Rechte beschränken („Nachtwächterstaat“), sondern aktiv in die Gesellschaft eingreifen.
Dieser liberale Nachtwächterstaat wandelte sich erst mit der bismarckschen Sozialgesetzgebung zum Sozialstaat, da die Verelendung der Massen die Notwendigkeit sozialstaatlicher Regelungen sichtbar machte.
Der Staat solle seine Aktivitäten auf wenige Ausnahmen – die Gewährleistung der äußeren und inneren Sicherheit – beschränken, was polemisch häufig als Idee vom Nachtwächterstaat bezeichnet wurde.