Im vertragsgerichtlichen Verfahren entsprach der Kassation die Nachprüfung, im sozialversicherungsrechtlichen Beschwerdeverfahren die Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen.
Die Beamten der Hauptzollämter sind berechtigt, zum Zwecke der Nachprüfung Beförderungsmittel, Gepäckstücke, sonstige Behältnisse und Sendungen aller Art zu öffnen und zu durchsuchen.
Die Parapsychologie stellt sich die Aufgabe, einschlägige Behauptungen wissenschaftlich zu untersuchen, soweit sie sich einer Nachprüfung nicht prinzipiell entziehen.