Die Regelungen der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen ähneln denen des Mutterschutzgesetzes, sind jedoch den besonderen Dienstverhältnissen bei der Bundeswehr angepasst.
In der ersten Legislaturperiode arbeitete er im Ausschuss für Sozialpolitik an den Gesetzentwürfen für die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeit, zum Familienlastenausgleich, zum Kinderbeihilfegesetz, zur Entschädigung Kriegsgeschädigter und zum Mutterschutzgesetz.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Stillgeld erhöht, und 1944 schließlich an alle Mütter ausgezahlt, auch an solche, auf die das Mutterschutzgesetz keine Anwendung fand.