Somit wurde die Erhöhung der Schiffssteuer im Gegensatz zur «Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern», über die gleichentags abgestimmt wurde und die ebenfalls als Massnahme des «Sparpaket 2005» vorgesehen war, angenommen.
Ausnahme: Streitigkeiten über die Nach- und Strafsteuer, den Steuererlass und -bezug, Spezialsteuern (Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer etc.) sowie die sog.
Somit lehnten alle damaligen fünf Ämter des Kantons die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer bei einer durchschnittlichen Annahme von 27,62 % und einer Stimmbeteiligung von 45 % ab.