Bestehendes Eigentum kann durch Übereignung weiter übertragen werden (derivativer Eigentumserwerb), wobei die gesetzlichen Regelungen zwischen beweglichen Sachen (Mobilien oder Fahrnis genannt) und unbeweglichen Sachen (Immobilien oder Liegenschaften) unterscheiden.
So wird unterschieden nach Wirtschaftsgütern des abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Anlage- oder des Umlaufvermögens, nach Immobilien und Mobilien sowie nach materiellen bzw. immateriellen Wirtschaftsgütern.
Ansprüche auf andere entzogene Vermögenswerte, wie Bargeld, Bankguthaben, Forderungen, Wertpapiere und Mobilien wurden dagegen erst im Bundesentschädigungsgesetz von 1953 bzw. durch das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 in die juristischen Wege geleitet.
2016 nahm das Künstlerduo Clegg & Guttmann mit Biedermeier reanimiert die Biedermeier-Kunst als Ausgangspunkt für szenische Tableaus aus Mobilien, Objekten, Instrumenten und Materialien.
Beim Versteigern wurden die Gegenstände und Mobilien natürlich bei ihrem oder knapp dem realen Wert verkauft, dadurch ergaben sich beträchtliche Gewinne.