Dazu sind verschiedene Maßnahmen auf europäischer Ebene notwendig, die bereits gesetzt wurden, oder auf die sich die Mitgliedstaaten noch nicht einigen konnten.
Der Vermittlungsausschuss ist paritätisch aus Vertretern von Rat und Parlament zusammengesetzt (der Ausschuss hat doppelt so viele Mitglieder, wie die Union Mitgliedstaaten hat).
Bei kollektiver Sicherheit in diesem Sinne handelt es sich um eine durch multilaterale Prinzipien gekennzeichnete Institution mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitgliedstaaten.