Seit Beginn des Mikrozensus in 1957 gab es mehrere Mikrozensusgesetze, die für einen begrenzten Zeitraum Bestand hatten und jeweils durch ein neues Mikrozensusgesetz abgelöst wurden.
Demnach wurden ab 2005 im Mikrozensus neben der aktuellen Staatsangehörigkeit auch die eventuell vormalige Staatsangehörigkeit und das Jahr der Einbürgerung erfasst.
Im Mikrozensus wurde bis 2007 nicht nach den geborenen Kindern einer Frau gefragt, sondern nur nach der Zahl der im Haushalt lebenden minderjährigen ledigen Kinder.
Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand zu überprüfen.
Dass Zusammenlebende ohne Kinder keine „Familie“ bilden, ist ebenfalls eine implizite Annahme des Mikrozensus 2011, der unter der Kategorie „Familienhaushalt“ keine kinderlosen Paare berücksichtigt.