Somit handelte es sich hier im Grunde um einen Teil-Mietstreik, verwandt mit der Mietminderung, die auch nach heutigem Mietrecht bei Mängeln der Wohnung (und nur in diesem Fall) legal ist.
Von Mietminderung spricht man juristisch, wenn eine Mietsache einen Mangel hat oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist und deshalb nur noch eine gekürzte Miete geschuldet wird.