Der Gemeindeverband bestimmte die Wohnungsbaupolitik und betrieb die Abwasserentsorgung (teilweise), die Müllabfuhr und ‑entsorgung sowie die Straßenmeisterei.
Zu den baurechtlichen Anforderungen zählt auch, dass der Bauherr die Versorgung der Wohneinheit mit Strom, Wasser sowie Abwasser und Müllabfuhr sicherstellt und nachweist.