Die Frequenzen der in einer gegebenen Luftsäule erzeugbaren stehenden Wellen sind (annähernd) ganzzahlige Vielfache der tiefsten möglichen Frequenz, der Frequenz des Grundtons.
Ihre Definition lautet: Eine Luftsäule wird durch einen Luftstrom, der durch eine Membran unterbrochen wird, die periodisch eine Öffnung freigibt und schließt, in Schwingung versetzt.
In Kombination mit einer Luftsäule in einem Schalltrichter, der bei kompakten Modellen schneckenförmig gewunden ist, wird das Aufschlaghorn zur elektromagnetischen Fanfare, sozusagen wie ein auf eine Frequenz beschränkter Hornlautsprecher.
Wird nun (wie bei der Blockflöte ein Griffloch) eine Klappe geöffnet, endet die schwingende Luftsäule an dieser Stelle und die Tonreihe erhöht sich entsprechend.
Eine Luftsäule (Resonanzraum), die mit der Zunge in Verbindung steht, beeinflusst die Klangfarbe, aber Lautstärke und Tonhöhe werden nur geringfügig beeinflusst.
Im Bruststück befindet sich eine Membran, die die akustischen Wellen aufnimmt, dadurch selbst in Schwingungen versetzt wird und diese an die Luftsäule im Stethoskop-Schlauch weitergibt.
Das Gegenteil dazu bilden die danach entstanden Instrumente mit Tonlöchern oder Klappen (Klappenhorn, Ophikleide), bei denen die Luftsäule entsprechend verkürzt wird.