Die Erlöse aus diesen Abgaben waren jedoch so ungenügend, das 1931 ein der Regierung unterstelltes Rundfunkdirektorium eingerichtet wurde, welches jedoch weiterhin von Lizenzgebühren abhängig war.
Werden Lizenzgebühren fällig, verlangen öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten von privaten Sendern einen Lizenzpreis von im Durchschnitt rund 1.300 € pro angefangene Minute.
Doch mit dem wachsenden Erfolg der Jahrmarktsproduktionen erhöhte die Oper auch die Lizenzgebühren und brachte die freien Unternehmer in Schwierigkeiten.