Eine Prüfung ist ein Erhebungsverfahren, mit dem bestimmte Kompetenzen der Lernenden anhand deren erbrachter Leistungen (beispielhaft angewendetes Wissen bzw. Vermögen) möglichst objektiv, valide und reliabel gemessen werden sollen.
Angefordert wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung in vielen Fällen erst mit anderen Unterlagen wie der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule und Nachweisen über bisher erbrachte Leistungen.