Die Organisationsform der geologischen Landesämter ist unterschiedlich geregelt: in manchen Fällen ist es ein eigenständiges Landesressort, in anderen ist es zusammengefasst mit anderen, häufig mit dem Landesumweltamt.
Landesumweltamt ist eine allgemeine Bezeichnung für die Landesoberbehörde im Umweltschutz, die dem jeweiligen Umweltministerium eines Bundeslandes untersteht und dieses als zentrale Fachbehörde in wichtigen Umweltfragen berät.
Ein Landesumweltamt führt u. a. eigene Messungen und Untersuchungen durch, der Name der Behörde ist trotz zumeist ähnlicher Aufgaben in den einzelnen Bundesländern aus politisch-rechtlich-administrativen Gründen jedoch unterschiedlich.