Im Zuständigkeitsbereich der Landesarbeitsämter entstanden im Frühjahr 1942 insgesamt 22 Durchgangslager deren Anzahl sich bis 1943 auf 46 Lager im Reichsgebiet erhöhte.
Zwar waren die zuständigen staatlichen Stellen nicht bereit, das Verhalten der Steinbruchbesitzer zu akzeptieren und das Landesarbeitsamt untersagte die Beschäftigung von Ausländern ohne Befreiungsschein.
Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus.