Der Verfrachter hat das Schiff zur Einnahme des Gutes an den im Frachtvertrag benannten oder an den vom Befrachter nach Abschluss des Frachtvertrags zu benennenden Ladeplatz hinzulegen (Abs.
Vor dem Stationsgebäude befindet sich eine weite offene Fläche, die einst als Ladeplatz für Kohle diente und später in einen Parkplatz umgewandelt wurde.
Unmittelbar neben ihm befand sich eine Waschküche, nördlich davon ein Aborthaus, ein Güterschuppen, ein Ladeplatz, eine Laderampe sowie ein Kohlenlager.
Als Versandspediteur wird ein Spediteur aus dem Sammelgutverkehr bezeichnet, der Frachtgut vom Verkäufer (Befrachter) im Vorlauf zum Ladeplatz für den Hauptlauf transportiert.