Dies leitet die aggregierten Zahlen dem Kreiswahlleiter, dieser die aggregierten Zahlen dem Landeswahlleiter und dieser zuletzt dem Bundeswahlleiter weiter.
Der Kreiswahlleiter prüft den Wahlvorschlag, benachrichtigt bei Feststellung von Mängeln die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen.
Die Gemeindebehörde leitet die Ergebnisse in der Gemeinde zusammengefasst an den Kreiswahlleiter weiter, dieser wiederum über den Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter.