Er hatte gegen die erklärte Gegnerschaft der Ärztegesellschaft zu kämpfen, die sich jeder institutionellen Beziehung mit dem Staat und den Krankenkassen widersetzte.
Dies waren die neun regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, denen (organisatorisch, nicht rechtlich) jeweils eine landwirtschaftliche Krankenkasse- und Pflegekasse, sowie eine landwirtschaftliche Alterskasse zugeordnet waren.
Für die meisten Bundesländer liegen Musterverträge als regional begrenzte allgemeingültige Abkommen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor.
Sonderregelungen bestehen für die Krankenkassen: Diese haben statt eines Geschäftsführers einen aus einer bis maximal drei Personen bestehenden hauptamtlichen Vorstand.