Wirksame Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes schlüssiges Handeln (z. B. Kopfnicken) abgegeben werden, vorausgesetzt die Willenserklärer sind geschäftsfähig.
Seiner Ansicht nach gelinge Genetikk „der Spagat zwischen einem innovativen, originären Stil und dezenten musikalischen Anleihen aus der Zeit, als sie mit dem Kopfnicken anfingen.