Der Wechsel eines Koalitionspartners oder auch nur einzelner Koalitionsabgeordneter zur Opposition ist nach den Vorschriften des Grundgesetzes legitim.
Er beteiligte die unterschiedlichen Parteien aber abwechselnd an seiner Regierung, tauschte seine Koalitionspartner gelegentlich aus und bildete sein Kabinett dementsprechend regelmäßig um.