Dass ihm dies zur Last gelegt wurde, zeigt eindeutig die negative Bewertung sexueller Passivität bei freigeborenen bzw. mit dem Bürgerrecht der Polis ausgestatteten und dem Knabenalter entwachsenen Männern.
Die Rangstreitigkeiten erschütterten den Herrschaftsverband nachhaltig, „da jetzt, wo der König noch im Knabenalter stand, jeder ungestraft tun konnte, was ihm in den Sinn kam.