Die Gemeindekasse ist für alle Kassengeschäfte der Gemeinde zuständig (§ 98), bleibt aber unselbständiger Teil der Verwaltung und ist keine eigene Behörde.
So wurden beispielsweise Kassengeschäfte und die Erhebung von Abgaben von der Samtgemeinde vorgenommen, während das Haushaltsrecht der jeweiligen Gliedgemeinde überlassen wurde.
Laut einer privat erstellten Chronik aus den 1950er Jahren übernahm die Stadt die Trägerschaft, die sich hauptsächlich aber auf die Führung der Kassengeschäfte beschränken sollte.
Damals beschloss der Stadtrat zu Großenhain eine sogenannte Sparkassendeputation, die in 20 Paragrafen allgemeine Vorschriften für Kassengeschäfte beinhaltet.