Die gleichzeitige Einführung kollektiver Kandidatenlisten für jeden Wahlkreis, statt unterschiedlicher Parteilisten, minderte die Allgemeinheit der Wahlen und beseitigte das Prinzip der Verhältniswahl.
Kandidatenlisten mussten dabei mehr als 5 % (Sperrklausel) der gültigen Stimmen in mindestens einem Wahlkreis erreichen, um im Parlament vertreten zu sein.
Dabei profitierte sie von einer in diesem Bereich umgesetzten Quotenregelung für Frauen bei der Aufstellung der Kandidatenliste und rückte 1922 in das Parlament nach.
Die EPN hat nicht für alle 19 Wahlkreise Kandidatenlisten eingereicht und erscheint deshalb an letzter Stelle, aufgrund formaler Versäumnisse ebenfalls als Liste ohne Namen.
Die Gemeinschaft geriet in politische Schwierigkeiten, als die Koreshans einen höheren Anteil an der Straßensteuer verlangten und eine eigene Kandidatenliste bei den Wahlen 1906 aufstellten.
Damit war der Bruch praktisch vollzogen, alle mit der Aufnahme in die Kandidatenliste verliehenen Rechte wurden entzogen, fällig gewordene Ausbildungsbeiträge waren zurückzuzahlen.