Neben einem in der Wahlkabine ausgelegten Schreibstift kann in der Wahlkabine auch der Wahlvorschlag mit dem/den Kandidaten bzw. den Parteilisten ausgehängt sein.
Wahlplakate für den prominentesten Kandidaten einer Partei nennen gewöhnlich auch die von der Partei bevorzugte Zweitpräferenz (und teilweise auch die Drittpräferenz).
Die Kandidaten für die Volksanwaltschaft werden von den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat nominiert, anschließend vom Hauptausschuss vorgeschlagen und schließlich vom Plenum gewählt.
Der Wahlcomputer generiert nun einen Beleg, dazu nimmt er von den beiden Listen der Kandidaten, die nicht gewählt wurden, je eine Zufallszahl, sowie die Zufallszahl vom Zufallszahlengenerator.