In einem erheblichen Umfang wurden die Einkommen-, Umsatz-, Kraftfahrzeug- und Grundsteuer gesenkt; die Körperschaftssteuer stieg hingegen von 20 % auf 40 %.
Dies insbesondere durch Gewinnabführung und/oder Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen den rechtlich unabhängigen Betrieben, bei denen größenabhängig und konjunkturell unterschiedliche Gewerbe-, Lohnsummen und Körperschaftssteuer anfielen.
Zum Regierungsprogramm gehören unter anderem die Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen sowie der Einkommensteuer, außerdem eine stärkere steuerliche Förderung von Familien mit Kindern.