Georgische Juden lebten deshalb gesellschaftlich und kulturell gut integriert mit der georgisch-orthodoxen Bevölkerungsmehrheit und der muslimischen Minderheit zusammen.
Die Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates definiert einen Juden daher mit Recht nicht nach äußeren Rassenmerkmalen, sondern nach der Abstammung“.
Es sollte Juden verhöhnen, ausgrenzen und demütigen, da das Schwein im Judentum als unrein (hebräisch tame) gilt und einem religiösen Nahrungstabu unterliegt.
Diese Grundlagen wurden im 19. Jahrhundert mit der Einwanderung zentraleuropäischer Juden, die zumeist einem aufgeklärten Reformjudentum angehörten, zunehmend ausgebaut und verstärkt.
Zwischen 1901 und 1913 unterstützte der Hilfsverein die Auswanderung von 200.000 russischen Juden nach Übersee, die sich in deutschen Häfen einschifften.
Zusammen mit ihren Kollegen vom Sozialamt fälschte sie hunderte Dokumente, indem sie anstelle der Namen von Sozialhilfe erhaltenden Juden polnische Namen eintrugen.