Die bereinigten Ergebnisse vor Steuern sollen deshalb einheitlich mit einem fiktiven Steueraufwand in Höhe von 30 % auf das Jahresergebnis vor Ertragsteueraufwand belastet werden.
Im Allgemeinen werden Jahresergebnisse verglichen, doch hat sich eine Reihe von Städten bereitgefunden, ihre Ergebnisse monatlich einzugeben und damit sehr aktuelle Trendvergleiche zu ermöglichen.
Beteiligungen sollten dann berücksichtigt werden, wenn sich die Gewinne der Beteiligungen nicht angemessen in den Jahresergebnissen des zu bewertenden Unternehmens widerspiegeln.