Um sich für die staatliche Jägerprüfung anmelden zu können, muss in elf von 16 Bundesländern eine theoretische und praktische Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Geplant sind derzeit (2019) außerdem eine Änderung der Regelungen zur Verwendung bleihaltiger Munition, die Einführung bundeseinheitlicher Eckpunkte zur Jägerprüfung und die Einführung eines Schießübungsnachweises.
Die beim Lehrprinzen in der Ausbildung befindlichen Jäger bezeichnet man unabhängig von ihrem Lebensalter und unter Bezug auf die erst kürzlich abgelegte Jägerprüfung als Jungjäger.