Erst nach der Weigerung eines Lufthansapiloten, die Iranerin auszufliegen, und Käßmanns Fürsprache wurde der Fall vom niedersächsischen Landtag neu verhandelt und ein Bleiberecht für die iranische Frau bewilligt.
Die Iranerinnen sollten dadurch von der rohen Atmosphäre auf den Tribünen und vor der Betrachtung halbnackter Fußballspieler geschützt werden, heißt es zur Begründung.
Da es für Exil-Iranerinnen und -Iraner schwierig ist, an persischsprachige Literatur zu gelangen, kommt der Bibliothek, auch in Hinsicht des Kontaktepflegens, eine besondere Bedeutung zu.