Da die privaten Fernsehprogramme aufgrund des damaligen Stands der Technik jedoch nicht flächendeckend empfangen werden konnten, entstanden erhebliche Lücken in der Versorgung der Fernsehzuschauer, die zu partiellen Informationsmonopolen führten.
Aufgrund dieses Bruchs des staatlichen Informationsmonopols erschien 1983 ein Dekret, das die Besitzer von Schreibmaschinen einer strikten Kontrolle durch die Miliz unterwarf.
Dennoch gab es unabhängige Informationsquellen, die ein Informationsmonopol vereitelten: Die Kriegslage wurde auch durch Briefe und Berichte der Frontsoldaten bekannt.
Gleichwohl ist die Kontrolle der Weitergabe persönlicher Daten durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesichert und der Schutz der Privatsphäre stellt kein Informationsmonopol dar.
Diese umfasst einerseits die privatwirtschaftliche Struktur der Presseunternehmen, beinhaltet aber andererseits auch eine staatliche Verpflichtung, die Gefahr von durch Pressekonzentration entstehenden Meinungs- und Informationsmonopolen abzuwehren.