Deshalb dürfen Hypothekenbanken, Pfandbriefbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken im Rahmen des Realkredits maximal 60 % des Beleihungswertes von Wohnimmobilien finanzieren.
Auch wurde die Reform der Hypothekenbanken durchgeführt, ein neues Seerecht wurde verabschiedet und ein Kompromiss in der Frage der Straßenunterhaltung gefunden.
Schuldner der Kommunalschuldverschreibungen sind die ausgebenden Pfandbriefbanken, Hypothekenbanken, gemischte Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten.