Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80 Prozent des Honorars zurück, das nach der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkasse für Vertragsärzte entstanden wäre.
Jeder Planer haftet einzeln gegenüber der Bauherrschaft im Rahmen des geltenden Rechts, des abgeschlossenen Vertrags und der entsprechenden Honorarordnung.
Dazu gehören insbesondere die Rechtsberatung, Steuerberatung, notarielle Beratung oder Beratung durch Architekten und Ingenieure (siehe: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Das gilt zum Beispiel für Mieten, Unterhaltszahlungen, Renten- und Pensionsansprüche und Honorarforderungen aufgrund gesetzlich geregelter Honorarordnung wie bei Rechtsanwälten und Ärzten.