Diese Anordnung habe eine reichseinheitliche Verschärfung der Selektion von Kindern aus der Volksschule in die Hilfsschule bzw. in die anderen Sonderschulen vorgesehen.
Durch die Umbenennung der früheren Hilfsschulen in Sonderschulen für Lernhilfe oder "Förderschulen" sollte unter anderem der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler als „ausgesonderte“ Menschen entgegengetreten werden.