Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall (Katastrophenhilfe), humanitärer Hilfe, Such- und Rettungsdiensten, Ausbildungszwecken, sowie Peacekeeping und Friedenserzwingung unterschieden.
Nach dieser Vorschrift wird die Tätigkeit des Beraters bei der Hilfeleistung zur Einrichtung einer Finanz- und Lohnbuchführung des Mandanten honoriert.
Dazu gehörten u. a. die sandfarbene aus Polybenzimidazol, die noch heute bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen getragen werden sowie moderne Rettungsdienstkleidung.
Die Fahrzeuge sind mit zwei Personen besetzt, die sowohl über eine Sanitätsausbildung, als auch Erfahrungen im Bereich technische Hilfeleistung (Feuerwehr) verfügen.