Seit 2002 wurde die Homosexualität der Heterosexualität gleichgestellt und das Schutzalter auf 14 Jahre infolge höchstgerichtlicher Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts angeglichen.
Als wesentliche Eigenschaften der Ehe werden die Einheit (Treue, Einpaarigkeit und Heterosexualität, also ein Mann und eine Frau) und die Unauflöslichkeit gesehen.
Die therapeutische Wirkung von Maßnahmen mit dem Ziel, homosexuelle Personen auf deren eigenen Wunsch zur Heterosexualität zu führen, ist jedoch sehr umstritten.