Nach banküblichen Gepflogenheiten überprüfen Kreditinstitute die verlangten Kreditsicherheiten vor der Hereinnahme mit kaufmännischer Sorgfalt auf ihre Werthaltigkeit.
Im Sprachgebrauch findet sich der Begriff auch häufig, wenn von Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen in bestimmten Ländern die Rede ist, die dort nur durch Hereinnahme lokaler Gesellschafter zulässig waren bzw. sind.
Die Hereinnahme einer weiteren Anlageklasse () zum Portfolio verbessert dessen Risiko-Rendite-Eigenschaften, sie erhöht also die Rendite und/oder vermindert die Volatilität oder umgekehrt, was eine höhere risikoadjustierte Rendite () impliziert.
Die Ermittlung des Beleihungswerts dient ausschließlich der Frage, ob der – bei der Hereinnahme noch ungewisse – Erlös einer bestimmten Kreditsicherheit ausreicht, um im Verwertungsfall die offenen Kreditforderungen abzudecken.
In diesem Fall wird bei der Deckung von Geldnoten durch die Hereinnahme von Staatspapieren tatsächlich mit einem nicht vorhandenen Eigentum gedeckt und insofern die Währung ausgehöhlt.