Deren ursprünglich vorhandene Glaskuppeln entfielen ab 1958, um den Helligkeitsunterschied zu den mit Neonröhren beleuchteten Zügen der Baureihe 470 zu mindern.
Ein Größenunterschied von 1 Magnitude (mag) entspricht damit einem Helligkeitsunterschied um den Faktor beziehungsweise einer Lichtwertdifferenz von Lichtwertstufen.