Die Begründung und Ausweitung der Verkehrssicherungspflichten ist ein Beispiel für die Verschiebung des gesetzgeberischen Schwerpunkts weg von der Handlungsfreiheit hin zu einem stärkerwerdenden Güterschutz.
So steht etwa die Allgemeine Handlungsfreiheit unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, kann also auch durch Rechtsverordnung oder Satzung beschränkt werden.
Diese Position war deutlich stärker als in den sozialdemokratischen Parteien der folgenden Jahrzehnte, da der Präsident bei seinen Entscheidungen weitgehende Handlungsfreiheit hatte.
Das Ziel der Parteigründung war eine größere Handlungsfreiheit bei spezifisch afrikanischen Problemen, ohne dabei die Brücken zur SFIO völlig abzubrechen.
In jedem Fall setzt die Zuschreibung von Verantwortung die Annahme einer Handlungsfreiheit und eines wirksamen Einflusses des Handelnden auf das Handlungsergebnis voraus.
Juristische Personen können sich aber auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen, die Wirtschaftsfreiheiten, die Kommunikationsfreiheiten oder den Gleichheitssatz.