Hierdurch können die Steuerlast erheblich reduziert und Handelshemmnisse überwunden werden (Einfuhrsteuern auf fertige Fahrzeuge können ein Vielfaches des Fahrzeugpreises betragen).
Zum einen bezieht sich dies auf Märkte für Endgüter, deren Handel durch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (z. B. unterschiedliche Qualitätsnormen oder Produktionsstandards) gegenüber der Zollunion noch weiter erleichtert werden muss.
Vor allem sind Handelshemmnisse (wie Importzölle, Exportsubventionen, Einfuhrquoten oder Exportbeschränkungen) oder Außenhandelsinstrumente (wie Devisenbewirtschaftung, Kapitalverkehrskontrollen oder Luxussteuer) verboten.
Beispiele für als Handelshemmnisse eingestufte Umweltschutzmaßnahmen seien die Reinhaltung der Luft, der Tierschutz und die Beschränkung der Gentechnik.