1804, nachdem französische Revolutionstruppen die linksrheinischen deutschen Gebiete für den französischen Staat erobert hatten, wurden der Adel und die Kirchen enteignet und ihr Grundeigentum versteigert.
Diese war meist auf Subsistenzwirtschaft ausgerichtet und durch eine starke Fragmentierung des Grundeigentums charakterisiert, so dass der Lebensunterhalt oft nicht gesichert war.
In einem weiteren badisch-französischen Vertrag von 1857 erklärten es beide Seiten für wünschenswert, dass ihre Gemeinden zukünftig kein Grundeigentum am gegenüberliegenden Ufer besitzen.
Grundeigentum gehört heute entweder als Staatsvermögen dem Staat, als Kirchengut der Kirche oder als Privateigentum nicht-staatlichen und nicht-kirchlichen Wirtschaftssubjekten.