1926 wurde er wegen Teppichschmuggels polizeilich gesucht; später folgten Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Meineid, Beamtenbeleidigung, Hausfriedensbruch und Gotteslästerung und mehrfache Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten.
Diese Rechtssätze betreffen strafrechtliche Regelungen für Diebstahl und Hehlerei, Gotteslästerung, Körperverletzung und Tötungsdelikte, Sexualstraftaten sowie eherechtliche Fragen.
Die Folge waren 61 Strafverfahren wegen Gotteslästerung, Beschimpfung des Staatsoberhauptes und anderer Delikte, die heute in keinem deutschen Gesetzbuch mehr zu finden sind.
1594 wurde er wegen schlechter Leistungen und lasterhaften Lebens seines Amts entsetzt, nachdem er bereits 1566 wegen „Übertrinkens“ und Gotteslästerung gefangen gesetzt worden war.