Das Protokoll soll in einem machbaren Rahmen alle Daten enthalten, die zu einer korrekten Beurteilung der Stoffwechselentwicklung und damit zu angemessenen Insulingabe nötig sind.
Das Übereinkommen ist bis heute in Kraft und wurde später durch Zusatzabkommen, wie dem Protokoll von 1988 und den 2003 Amendments erweitert und angepasst.