Menschenrechtsorganisationen würden von der Regierung als Verbündete der Guerilla gebrandmarkt, was die paramilitärischen Banden zu weiteren Gewalttaten ermutige.
Stellt ein Gericht bei einer Straf- oder Gewalttat ein rassistisches oder fremdenfeindliches Motive fest, kann es zu einer Verschärfung des Strafmaßes führen.
Insbesondere sind die Grenzen zwischen normalen, d. h. entwicklungsbedingten, Streitereien und mit systematischer Machtausübung motivierten Gewalttaten unklar.
Nach 20 Jahren Polizeidienst ist er nicht mehr in der Lage, die Gewalttaten und Selbstmorde zu verarbeiten, deren Zeuge er im Laufe seiner Ermittlungstätigkeiten wurde.