Eine Person wird delinquent, wenn sie vorrangig Einstellungen hat, die Gesetzesübertretungen begünstigen, gegenüber solchen Einstellungen, die Gesetzesverletzungen negativ bewerten.
Trotz Gesetzesverletzung ist daher kein Revisionsgrund gegeben, wenn ein Fehler gemacht worden ist, der offensichtlich keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts gehabt hat.
War mit der Gesetzesverletzung jedoch ein Nachteil für den Angeklagten verbunden, beseitigt das Höchstgericht den Nachteil, zum Beispiel durch Aufhebung der fehlerhaften Entscheidung und Anordnung eines neuen Verfahrens.
Die Offiziere werden beschuldigt, Akten der eigenen Behörde verbrannt zu haben, um damit Misshandlungen von Bürgern durch den Staat und Gesetzesverletzungen zu verschleiern.
Die Lehre von den Konkurrenzen im deutschen Strafrecht befasst sich mit dem Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters durch seine Tathandlung(en) zueinander stehen.